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Erhöhung der Pensionsrückstellungen

 Auf Basis statistischer Daten hat die Heubeck AG festgestellt, dass sowohl die Sterblichkeit als auch die Invalidisierung in den vergangenen Jahren zurückgegangen sind. Insbesondere der Rückgang der Sterblichkeit, d. h. die Erhöhung der Lebenserwartung, führt dazu, dass die Kosten der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ansteigen. 

Erstmals wurde in den Richttafeln zudem der Zusammenhang zwischen Einkommenshöhe und Lebenserwartung berücksichtigt: So steigt die Lebenserwartung mit zunehmendem Einkommen an. Dies wurde in den neuen Richttafeln pauschal berücksichtigt, was gegenüber den bisherigen Tafeln zu einer weiteren Erhöhung der Kosten für die bAV führt. 

Bei der Bilanzierung von Pensionsrückstellungen ist ein außerordentlicher aber moderater Anstieg zu erwarten. Grund hierfür ist, dass die bisherigen Rechnungsgrundlagen, die seit 2005 zugrunde gelegt werden, mit Veröffentlichung am 20. Juli 2018 aktualisiert worden sind. Es ist zu erwarten, dass diese Rechnungsgrundlagen noch vor dem nächsten Bilanztermin durch ein entsprechendes BMF-Schreiben anerkannt werden. 

Es ergeben sich Auswirkungen bei der Bewertung von Pensionsverpflichtungen nach steuerlichen, handelsrechtlichen und internationalen Grundsätzen. Die Höhe des Einmaleffektes wird in Bezug auf die Zuführung für die Steuerbilanz in der Größenordnung zwischen 0,8 % und 1,5 % erwartet. Nach den deutschen und internationalen handelsrechtlichen Vorschriften wird der Effekt in der Größenordnung von 1,5 % bis 2,5 % ausfallen. Die Wirkung ist abhängig von der individuellen Bestandsstruktur und den zugrundeliegenden Versorgungsregelungen. 

In der Steuerbilanz ist der Aufwand über drei Jahre zu verteilen, während er in der Handelsbilanz sofort zu erfassen ist. Im Rahmen der internationalen Bewertung handelt es sich um einen annahmebedingten versicherungsmathematischen Verlust, der nicht erfolgswirksam, sondern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst wird. 

Auch bei der Bewertung von Pensionsverpflichtungen für den Versorgungsausgleich, Kapitalisierung einer Rente oder Abfindung spielen die Richttafeln eine Rolle. 

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